Preise
Einzelunterricht
wöchentlich 30 Minuten - € 90.- / Monat
wöchentlich 45 Minuten - € 109.- / Monat
10er Karte - wöchentlich 45 Minuten - € 390.-
10er Karte - wöchentlich 30 Minuten - € 325.-
Hop-On, 45 Minuten - € 45.- / Stunde
2er Gruppe
wöchentlich 45 Minuten - € 79.- / pro Person / Monat
10er Karte - wöchentlich 45 Minuten - € 284.- / pro Person
Bandunterricht
14tägig 90 Minuten / Dauer: 12 Termine
€ 35.- / 2 Termine
SixString-Dojo
wöchentlich 60 Minuten / Dauer: 10 Termine
€ 190.- / Kurs
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peperoni-Music-School
§ 1 Aufnahme
1. Zur Aufnahme in die Peperoni-Music-School ist das hierfür vorgesehene Formular im Original unterschrieben einzureichen. Bei minderjährigen Schüler/Innen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
2. Der Unterrichtsvertrag gilt mit Gegenzeichnung der Anmeldung durch die Peperoni-Music-School als geschlossen.
3. Es können Wünsche zur Lehrkraft oder zur Unterrichtsform geäußert und bei der Einteilung der Kurse berücksichtigt werden.
Die Peperoni-Music-School behält sich die endgültige Entscheidung ausdrücklich vor.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
1. Die ersten drei Monate des Unterrichtsverhältnisses gelten als Probezeit.
2. Zum Ende der Probezeit kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von vier Wochen schriftlich von beiden Seiten gekündigt werden. Als fristwahrend gilt der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner.
Wenn eine Kündigung nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, gilt die mit Vertragsunterzeichnung vereinbarte Vertragslaufzeit von einem Jahr.
3. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich das Unterrichtsverhältnis stillschweigend um ein halbes Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Als fristwahrend gilt der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens bei der Peperoni-Music-School.
Entsprechendes gilt für die Folgezeit.
4. Die Peperoni-Music-School hat das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsverhältnisses, wenn sich die Schülerin/der Schüler mit der Zahlung von 2 monatlichen Unterrichtsentgelten in Verzug befindet. Anderweitige außerordentliche Kündigungsrechte nach den Grundsätzen des BGB bleiben unbenommen.
§ 3 Unterricht
1. Eine Unterrichtsstunde beträgt, je nach gewähltem Vertrag, 30 Minuten bzw. 45 Minuten.
2. Gewünschte Änderungen wie z. Bsp. Lehrer- oder Fachwechsel bedürfen der Schriftform. Es gilt § 1 Absatz 2 AGB entsprechend.
3. Es gilt die Ferien- und Feiertagsverordnung des Landes Hessen. Hieraus ergibt sich eine maximale Anzahl von 38 Jahresstunden.
4. Ausschließlich ausgefallene Unterrichtsstunden, für die die Peperoni-Music-School verantwortlich ist, werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, wird das Schulgeld anteilig zurück erstattet.
§ 4 Unterrichtsentgelt
1. Das Unterrichtsentgelt ist jeweils zum 5. bzw. 15. eines Monats auf das im Anschreiben aufgeführte Konto der Peperoni-Music-School zu überweisen wenn nicht am Bankeinzugsverfahren teilgenommen wird.
2. Die Zahlungsverpflichtung beginnt bei zwischen dem 1. und 14. eines Monats geschlossenen Unterrichtsverhältnissen mit dem 15. desselben Monats. Bei Unterrichtsverhältnissen die nach dem 14. eines Monats geschlossen werden, beginnt die Zahlungsverpflichtung zum 5. des Folgemonats. Entsprechendes gilt für die Fälligkeiten der Folgeraten.
§ 5 Übertragbare 10er-Karte
1. Es besteht die Möglichkeit, für jeweils zehn Unterrichtsstunden 10er-Karten der Peperoni-Music-School zu erwerben.
2. Die 10er-Karten sind interdisziplinär, können also auch für unterschiedliche Unterrichtsbereiche und Fächer eingesetzt werden. Die 10er-Karten sind frei übertragbar.
3. Für Unterricht auf eine 10er-Karte wird ein regelmäßiger Unterrichtstermin vereinbart.
4. Die Peperoni-Music-School haftet nicht für den Verlust der 10er-Karte.
5. Die Gültigkeit der 10er Karte ist auf 12 Unterrichtswochen begrenzt.
§ 6 Haftung
1. Die Peperoni-Music-School haftet nur für solche Schäden der Schüler/Innen, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.
2. Die Schüler/Innen haben die Einrichtungen und Ausstattungen der Peperoni-Music-School sorgsam zu behandeln.
3. Für Schäden der Peperoni-Music-School oder Dritter, die Schüler/Innen ganz oder zum Teil verschuldet haben, haften die Schüler/Innen. Entsprechendes gilt auch für von der Peperoni-Music-School gemietete Instrumente
4. Bei minderjährigen Schüler/Innen haften deren Erziehungsberechtigte.
§ 7 Probestunde
1. Es besteht die Möglichkeit, eine Probestunde bei der Peperoni-Music-School in Anspruch zu nehmen.
2. Wenn nach genommener Probestunde kein vertragliches Unterrichtsverhältnis zustande kommt, ist die Probestunde kostenfrei.
3. Wird ein Unterrichtsvertrag geschlossen, gilt die Probestunde als erste regulär gehaltene und zu vergütende Unterrichtsstunde.
4. Die Probestunde wird für den Termin vereinbart, an dem der eventuelle später Unterrichtstermin statt findet.
5. Die Peperoni-Music-School reserviert für den/die Schüler/in den Unterrichtstermin bis drei Kalendertage nach der Probestunde